/ PROFITIEREN SIE DURCH AKTIVE BERATUNG / Ausgabe: sujet

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Last-Minute Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Spenden und SV-Ausnahme für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer. ...mehr

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Betrugsbekämpfung bringt verschärfte Strafbestimmungen für Scheinunternehmen. ...mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Die wichtigsten neuen Werte der Sozialversicherung für 2025. ...mehr

Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen

BMF widmet sich in Frage-Antwort-Katalog häufig gestellten Fragen zum Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz. ...mehr

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten. ...mehr

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Partnerschaftsbonus bringt € 1.000,00 bei gemeinsamer Kinderbetreuung. ...mehr

Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer

Bereiten Sie Ihren kommenden Weihnachtsurlaub gut vor, um auch tatsächlich die notwendige Erholung sicherzustellen. ...mehr

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Richterhammer

Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil I (in Kraft getreten mit Juli 2024) dem abgabenrechtlichen Betrug widmet und vorwiegend Änderungen im Finanzstrafrecht bewirkt. Teil II (in Kraft getreten mit September 2024) des Gesetzes wurde vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und adressiert den gewerblichen Sozialbetrug. Nachfolgend die wesentlichen Highlights.

Teil I Betrugsbekämpfungsgesetz

Ausstellung und Verwendung von Scheinrechnungen

Kernstück des neuen Gesetzes ist die Schaffung einer Sanktionsbestimmung (Finanzordnungswidrigkeit), welche auf die Ausstellung und Annahme von Scheinrechnungen abzielt. Strafbar nach dem neuen Tatbestand ist, wer mit Vorsatz für abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher oder Aufzeichnungen Belege verfälscht, falsche oder unrichtige Belege herstellt oder verfälschte, falsche oder unrichtige Belege verwendet, um einen Geschäftsvorgang vorzutäuschen oder dessen wahren Gehalt zu verschleiern. Die neu geschaffene Finanzordnungswidrigkeit sieht Geldstrafen bis € 100.000,00 vor. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Änderungen beim Verkürzungszuschlag

Abgabenbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen bei Nachforderungen einen 10%igen Verkürzungszuschlag festsetzen, wenn begründeter Verdacht eines Finanzvergehens vorliegt. Wird der Zuschlag entrichtet, so tritt Straffreiheit ein. Der Verkürzungszuschlag war bis dato auf jene Fälle beschränkt, bei denen die Abgabennachforderung für ein Jahr € 10.000,00 und in Summe € 33.000,00 nicht überstieg. Im Rahmen der Neuregelung wurde die jährliche Betragsgrenze von € 10.000,00 gestrichen, sodass die Nachforderung nur mehr in Summe € 33.000,00 nicht übersteigen darf.

Teil II Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz

Auch im Rahmen des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes kam es zu umfangreichen Änderungen. Stellvertretend hierfür sind die Einbindung des AMS als Kooperationsstelle, die Ausweitung und Erfassung von Tatbeständen in der Sozialbetrugsdatenbank sowie die Erweiterung der Definition des Scheinunternehmens zu nennen.

Stand: 26. November 2024

Bild: CreativeIMGIdeas - Adobe Stock.com

Logo Mag. Johannes Unger Steuerberatung GmbH / Taubstummengasse 11/3/8 / A 1040 Wien / Work T Work+43 1 713 55 00 0 / / Datenschutz
Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn? //  Wann unterliegen Gewinnausschüttungen der Pflichtversicherung? //  Kleinunternehmerpauschalierung – wer kann davon profitieren? //  Erhöhung des fiktiven Unternehmerlohns im Rahmen der Forschungsprämie //  Praxistipp: Lohnsteuerauskunft //  Tipps zur Personalkostenplanung //  Last-Minute Steuertipps //  Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung //  Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025 //  Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen //  Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht? // 
Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20