/ PROFITIEREN SIE DURCH AKTIVE BERATUNG / Ausgabe: sujet

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten

Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen. ...mehr

Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?

Was muss bei der Beschäftigung von Familienangehörigen beachtet werden? ...mehr

SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“

SVS fördert proaktiv die eigene Zahnvorsorge mit steuerfreiem Bonus. ...mehr

Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?

Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. ...mehr

Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig

Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt. ...mehr

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen. ...mehr

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2024

Im Herbst 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Prozent

Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen der bzw. des Abgabenpflichtigen das Hinausschieben des Zeitpunktes der Entrichtung der Abgaben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen.

Bewilligt die Behörde eine Zahlungserleichterung, so fallen Stundungszinsen an. Stundungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Bis zum 30.6.2024 galt aufgrund der Corona-Gesetzgebung ein ermäßigter Stundungszinssatz von 2 % über dem Basiszinssatz. Ab 1.7.2024 gilt nun wieder der Zinssatz von 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Zinssatz beträgt daher seit 1.7.2024 8,38 % (Informationsstand Mitte August 2024).

Stand: 27. August 2024

Bild: penguiiin - stock.adobe.com

Logo Mag. Johannes Unger Steuerberatung GmbH / Taubstummengasse 11/3/8 / A 1040 Wien / Work T Work+43 1 713 55 00 0 / / Datenschutz
Umsatzsteuer: Was ändert sich bei der Kleinunternehmerbefreiung? //  Neue BMF-Information zum suspendierten DBA mit Russland //  Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant? //  Anpassung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch //  Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2024 //  Mit einer Planungsrechnung zu mehr Erfolg im nächsten Jahr! //  Aus Homeoffice wird Telearbeit //  Können Unternehmer Vorsteuern auch pauschal ermitteln? //  Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag? //  Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung? //  Investitionen: Wie kann man Steuern sparen? // 
Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20