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Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“. ...mehr

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Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 10%. ...mehr

Betriebsübergaben: Erleichterungen durch das Grace-Period-Gesetz

Neue Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung in der Bundesabgabenordnung. ...mehr

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben. ...mehr

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. ...mehr

Tipps zum Innovationsmanagement in KMU

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Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023

Stromkabel und Geldscheine

Neue Selbständige, die im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2023 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.825,00) nicht erreicht.

Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt zum 1.6.2024. Nachträgliche Sachverhaltsänderungen haben keinen Einfluss auf den Anspruch.

Der Energiekostenzuschuss wird in Höhe von € 410,00 im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2024 auf dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben. Auch für Selbständige, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG versichert sind, gibt es einen Zuschuss für 2023 und eine Nachzahlung für 2022.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Jiri Hera - stock.adobe.com

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